I - Allgemeine Bestimmungen

Gemäß ihren internen Grundsätzen und den gesetzlichen Bestimmungen räumt die Verwaltungsgesellschaft den Interessen ihrer Kunden Vorrang ein, um jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Zu diesem Zweck wurden geeignete Maßnahmen eingerichtet, um zu verhindern, dass zu einem gegebenen Zeitpunkt vorhandene unterschiedliche Interessen in einen Interessenkonflikt münden.

  • Insbesondere wird sichergestellt, dass die Interessen der Kunden stets Vorrang haben. Eindeutige Regeln definieren die Bedingungen, unter denen die Vertriebsaktivitäten erfolgen. Angebote werden ausgehend von der Kenntnis des Kunden und seiner Anforderungen erstellt und umfassen insbesondere ausführliche Informationen über die Merkmale der angebotenen Fonds und die empfohlene Anlagedauer.
  • Bei den den Kunden angebotenen Fonds wird auf eine Gleichbehandlung geachtet, sodass kein Kunde zulasten eines anderen übervorteilt wird. Grundsätzlich müssen die Mitarbeiter ihre Aufgaben redlich, sorgfältig und loyal gemäß den ethischen Grundsätzen der Verwaltungsgesellschaft ausüben. Die Interessen der Kunden haben Vorrang vor den persönlichen Interessen der Mitarbeiter oder den Eigeninteressen des Unternehmens, bei dem sie beschäftigt sind.
  • Um den Vorrang der Kundeninteressen zu wahren, sind bestimmte Aufgaben mit der nötigen Unabhängigkeit und Vertraulichkeit durchzuführen. Dies soll vor allem durch eine entsprechende Organisation in den übergeordneten Funktionsbereichen sichergestellt werden. Unter anderem zählt hierzu die Einrichtung von Informationsbarrieren, die Abteilungen eines Unternehmens trennen, um den unzulässigen Austausch von vertraulichen oder Insider-Informationen zu verhindern.
  • Mitarbeiter, bei denen aufgrund ihrer Funktion besonders häufig Interessenkonflikte entstehen können oder die besonders oft vertrauliche oder Insider-Informationen erhalten, unterliegen hinsichtlich der von ihnen geplanten persönlichen Geschäfte mit Finanzinstrumenten speziellen Pflichten.
  • Die Verwaltungsgesellschaft hat ein System zur Identifizierung, Vorbeugung und Lösung potenzieller Interessenkonflikte eingerichtet. Den Kontrollorganen obliegt es, die korrekte Anwendung der zu diesem Zweck implementierten Maßnahmen und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, unter anderem die Benachrichtigung der betroffenen Kunden, zu überwachen.

II - Maßgebliche Modalitäten bei Interessenkonflikten

Identifizierung möglicher Interessenkonflikte

Zur Identifizierung möglicher Interessenkonflikte, die sich unmittelbar oder mittelbar aus den unterschiedlichen Aktivitäten oder zwischen den Unternehmen der CM10-CIC-Gruppe ergeben können, wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt. Bei diesen Interessenkonflikten kann es sich um Konflikte handeln, die bei der Erbringung von Anlagediensten oder zugehörigen Dienstleistungen oder einer Kombination aus diesen zwischen den Dienstleistern selbst, den ihnen unterstellten oder in ihrem Auftrag handelnden Personen oder jeder anderen mit ihnen direkt oder indirekt durch Kontrolle verbundenen Person einerseits und ihren Kunden oder zwischen zwei Kunden andererseits entstehen.

Zur Umsetzung dieses Maßnahmenkatalogs erfolgt die Identifizierung eventueller Interessenkonflikte unter Berücksichtigung einschlägiger Gesetzestexte und der oben genannten Grundsätze mit Blick auf den Vorrang der Kundeninteressen, die Gleichbehandlung von Kunden sowie die Trennung und Unabhängigkeit von Funktionsbereichen.

Vorbeugung potenzieller Interessenkonflikte:

Die Vorbeugung potenzieller Interessenkonflikte erfolgt auf der Basis folgender zentraler Maßnahmen :

  • einschlägiger Bestimmungen, um unangemessene wechselseitige Beeinflussung zwischen den verschiedenen Bereichen zu vermeiden (getrennte Räumlichkeiten, spezielle Befugnisse, Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe von Informationen)
  • angemessener Organisation innerhalb der Abteilungen (insbesondere durch eine den ausgeübten Funktionen entsprechende Hierarchisierung)
  • Verfahren, um insbesondere den Vorrang der Kundeninteressen bei der Verwaltung und beim Vertrieb der Fonds in den Fokus zu rücken, einen unzulässigen Informationsaustausch zu verhindern, Regeln für ethische Verhaltensweisen zu bestimmen und die Unabhängigkeit von Funktionen falls erforderlich zu wahren
  • regelmäßiger Kontrolle der Anwendung dieser Regeln und Verfahren

Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten:

Potenzielle oder bestehende Interessenkonflikte werden dokumentiert und angemessene Maßnahmen zur Lösung umgesetzt.

Sofern die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um einen angemessenen Schutz der Interessen des Kunden zu gewährleisten, wird der Kunde hierüber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informiert.