Dieser Text bietet eine Übersicht über Ihre wichtigsten Rechte als Anleger oder potenzieller Anleger in unseren Fonds gemäß der EU-Verordnung zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen (Verordnung (EU) 2019/1156). Er ist nicht dazu gedacht, alle Rechte, die Ihnen eventuell zustehen, erschöpfend zu beschreiben.
Weitere Einzelheiten zu ihrer Funktionsweise entnehmen Sie bitte den Prospekten der jeweiligen Fonds.

  • Recht auf Beteiligung an den Anlagen der Fonds - Anteile berechtigen die Inhaber zur anteiligen Beteiligung an den Gewinnen und Verlusten des Fonds, vorbehaltlich etwaiger Unterschiede zwischen den Bedingungen/Merkmalen, die für die verschiedenen Anteilsklassen gelten. Die vollständigen Einzelheiten des Anlageziels und der Anlagepolitik der einzelnen OGA sowie die Merkmale der Anteilsklasse sind in den Prospekten der einzelnen Fonds dargelegt.
  • Recht auf Erträge - Jeder Anteilsinhaber hat (gegebenenfalls) Anspruch auf einen proportionalen Anteil an den Erträgen des Fonds, in den er investiert hat. Je nach Art der vom Anteilsinhaber gehaltenen Anteile können diese Erträge entweder thesauriert oder gemäß den Bedingungen des Prospekts als Erträge ausgeschüttet werden.
  • Recht auf Rücknahme seiner Anteile - Jeder Anteilsinhaber hat das Recht, die Rücknahme seiner Anteile zu den im Fondsprospekt dargelegten Bedingungen zu verlangen, sofern alle Unterlagen, die die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gewährleisten, eingereicht wurden.
  • Stimmrecht und Recht auf Teilnahme an Hauptversammlungen - Wenn der Fonds im rechtlichen Sinne eine Gesellschaft darstellt, hat jeder Anteilsinhaber dieses Fonds das Recht, eine Ladung zu erhalten, persönlich oder über einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine Stimme abzugeben, sofern sich der Anteilsinhaber nicht dafür entschieden hat, in Anteile zu investieren, die nicht mit Stimmrechten ausgestattet sind.
  • Recht auf Informationen - Jeder Anteilsinhaber hat das Recht, bestimmte Informationen in Bezug auf den Fonds, in den er investiert hat, zu erhalten. Diese Informationen umfassen die rechtlichen Unterlagen des Fonds (KIID, Prospekt, Satzung), die Berichte der Fonds (Halbjahres-, Jahres- und gegebenenfalls Quartalsberichte) sowie zusätzliche Daten, die auf Anfrage erhältlich sind. Die rechtlichen Unterlagen und die Berichte sowie die Datenblätter sind auf der Website von Crédit Mutuel Asset Management verfügbar: https://www.creditmutuel-am.eu
  • Recht auf Vertraulichkeit der Daten - Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts können Anleger Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten haben, insbesondere das Recht auf Einsicht und Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten und unter bestimmten Umständen das Recht, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Einspruch zu erheben. Die Leitlinien zur Vertraulichkeit der Daten sind auf dem folgenden Link abrufbar: Recht auf Vertraulichkeit der Daten
  • Bearbeitung von Beschwerden - Jeder Anleger, der nicht zufrieden ist, kann sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden. Die diesbezüglichen Modalitäten sind unter folgendem Link dargelegt: Bearbeitung von Beschwerden

Die Anleger sind auch berechtigt, jederzeit ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren einzuleiten oder bei der zuständigen lokalen Aufsichtsbehörde einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer Beschwerde zu stellen. Wenn Sie in einem der Länder der Europäischen Union wohnen, können Sie auf der europäischen Online-Plattform zur Streitbeilegung ein Beschwerdeformular einreichen und informieren Sie je nach Rechtsprechung über Ihre Rechtsmittel: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Zusammenfassung der wesentlichen Rechte ist nicht geeignet und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und Anleger sollten den gesamten Verkaufsprospekt einsehen und ihre Anlageberater konsultieren, um ein besseres Verständnis ihrer Rechte zu gewinnen.